Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Vignettenpflicht.
Klebevignetten sind an Tankstellen (OMV, BP, Shell, Agip), Trafiken (Tabakgeschäften), ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen sowie an vielen Grenzübergängen erhältlich. Die digitale e-Vignette kann ausschließlich online über die offizielle ASFINAG-Website erworben werden.
Die Klebevignette gilt ab dem Kaufdatum sofort. Die digitale e-Vignette kann bis zu 18 Tage im Voraus registriert werden und gilt ab dem gewählten Startdatum. Wichtig: Das Startdatum kann nach der Registrierung nicht mehr geändert werden.
Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette wird eine Ersatzmaut von €120 erhoben. Wird diese nicht bezahlt, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu €3.000 verhängt werden. Bei ausländischen Fahrzeugen kann die Strafe sofort kassiert werden.
Ja, Motorräder mit einem Hubraum über 50 cm³ sind vignettenpflichtig. Es gibt eine eigene, günstigere Motorrad-Vignette. Motorräder bis 50 cm³ (Mopeds) sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.
Ja, die e-Vignette kann bis 18 Tage vor dem gewählten Startdatum storniert werden. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Stornierung mehr möglich. Die Klebevignette kann nicht zurückgegeben oder storniert werden.
Eine falsch angebrachte Klebevignette gilt als ungültig. Die Vignette muss an der Innenseite der Windschutzscheibe im linken oberen Bereich angebracht werden. Sie darf nicht auf einem anderen Aufkleber oder einer anderen Vignette kleben. Bei Kontrolle kann eine Strafe verhängt werden.
Die Jahresvignette für PKW gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – insgesamt 14 Monate. Die Jahresvignette für Motorräder gilt vom 1. April bis zum 31. Mai des Folgejahres – ebenfalls 14 Monate.
Nicht für alle Tunnel, aber für bestimmte Strecken (Brenner, Arlberg, Karawanken, Tauern-Tunnel, Bosruck, Gleinalm, Felbertauern) wird zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut erhoben. Diese muss direkt an den Mautstationen bezahlt werden.
Ja, an vielen Grenzübergängen sind Klebevignetten erhältlich. Jedoch sind nicht alle Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet. Es empfiehlt sich, die Vignette vor der Einreise zu kaufen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen (außer Streckenmaut-Abschnitte). Die Streckenmaut ist eine zusätzliche Gebühr für bestimmte kostenintensive Strecken (Tunnel, Gebirgspässe), die separat bezahlt werden muss.
Nein, die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien) benötigen Sie separate Vignetten oder Mautzahlungen.
Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (LKW, Busse). Diese Fahrzeuge benötigen keine Vignette, sondern zahlen eine streckenbezogene Maut über die GO-Box. PKW und Motorräder benötigen keine GO-Box.